ist
eine
Tatsache,
die
jeder
ehrliche
Psychopath
bestätigen
würde.
Wir
haben
also
zwei Wertesysteme innerhalb der menschlichen Spezies, die sich grundlegend
unterscheiden: Eine erdrückende Mehrheit, die sich instinktiv an die Regel „Ich
darf alles machen, solange ich keinem anderen Menschen schade!“ hält und eine
winzige Minderheit von Psychopathen, der diese Regel instinktiv widerstrebt. Bei
einer objektiven Betrachtung außerhalb menschlicher moralischer Kategorien kann
man selbst nicht herausfinden, ob nun Psychopathen oder die anderen Menschen die
Vertreter einer großen universellen Wahrheit darstellen. Man kann sich selbst lediglich
sagen: Ich gehöre zu den „normalen“ Menschen und will nicht, dass sich die Wahrheit
der Psychopathen durchsetzt.
zwei Wertesysteme innerhalb der menschlichen Spezies, die sich grundlegend
unterscheiden: Eine erdrückende Mehrheit, die sich instinktiv an die Regel „Ich
darf alles machen, solange ich keinem anderen Menschen schade!“ hält und eine
winzige Minderheit von Psychopathen, der diese Regel instinktiv widerstrebt. Bei
einer objektiven Betrachtung außerhalb menschlicher moralischer Kategorien kann
man selbst nicht herausfinden, ob nun Psychopathen oder die anderen Menschen die
Vertreter einer großen universellen Wahrheit darstellen. Man kann sich selbst lediglich
sagen: Ich gehöre zu den „normalen“ Menschen und will nicht, dass sich die Wahrheit
der Psychopathen durchsetzt.
Aus
der
Regel
„Ich
darf
alles
machen,
solange
ich
keinem
anderen
Menschen
schade!“, die man auch als „Gebot der Nächstenliebe“, „Nichtaggressionsprinzip“,
,Voluntarismus®, ,Libertarismus®, ,Naturrecht” oder „Kategorischen Imperativ“
bezeichnen könnte, leitet sich das folgende Recht für das Individuum ab: Das
Selbsteigentum! „Selbsteigentum“ bedeutet, dass ein Mensch der Besitzer seines
eigenen Körpers und der Früchte seiner Arbeit ist. Sein Eigentum kann nur frei-
willig getauscht und sein Körper nur freiwillig anderen Menschen zur Verfügung
gestellt werden. Diese Freiwilligkeit kann nur durch einen Vertrag bestätigt
werden. Wer das Gebot der Nächstenliebe erfüllen will, muss sich zwangsläufig an
zwei Grundsätze halten: Das Selbsteigentum und die Vertragsfreiheit. Professor Hans
Hermann Hoppe fasste diese Grundsätze in einer für die menschliche Zivilisation
geeigneten Verfassung zusammen: Jeder Mensch hat, neben der Tatsache, dass er der
alleinige Eigentümer seines physischen Körpers ist, das Recht, sein Privateigentum in jeglicher
Art einzusetzen, wie er es für richtig erachtet, solange er dabei nicht zustimmungslos die
physische Integrität des Körpers oder Eigentums eines anderen Menschen verändert. Alle
interpersonellen Tauschvorgänge und jeder Handel von Eigentumstiteln zwischen privaten
Eigentumsbesitzern haben freiwillig (auf Verträgen basierend) stattzufinden. Diese Rechte
eines Menschen sind absolut. Jeder Eingriff eines Menschen in sie kann vom Opfer dieses
Eingriffes oder von seinem Vertreter vor Gericht angeklagt werden und ist entsprechend den
Prinzipien der proportionalen Bestrafung und der strikten Haftbarkeit zu behandeln.”
Aufgrund der Tatsache, dass jeder Mensch alleiniger Besitzer seines Körpers und
seiner Arbeitskraft ist, kann er nur zwei Entscheidungen treffen: Entweder er tauscht
seinen Besitz mit anderen Menschen oder er führt sein Leben als Selbstversorger.
Da der Mensch Ersteres bevorzugt, muss automatisch ein Markt entstehen, auf
dem die Menschen ihren Besitz tauschen. Diese Wirtschaftsordnung bezeichnet
man als „Kapitalismus“. Wer den Kapitalismus in dieser Definition ablehnt, lehnt
auch das Gebot der Nächstenliebe ab. Wenn Sie, lieber Leser, sich „Kapitalismus-
Kritiker“ nennen, können Sie nicht die von mir erläuterte Definition meinen, da sie
auf dem wichtigsten Gebot der menschlichen Gesellschaft basiert.
schade!“, die man auch als „Gebot der Nächstenliebe“, „Nichtaggressionsprinzip“,
,Voluntarismus®, ,Libertarismus®, ,Naturrecht” oder „Kategorischen Imperativ“
bezeichnen könnte, leitet sich das folgende Recht für das Individuum ab: Das
Selbsteigentum! „Selbsteigentum“ bedeutet, dass ein Mensch der Besitzer seines
eigenen Körpers und der Früchte seiner Arbeit ist. Sein Eigentum kann nur frei-
willig getauscht und sein Körper nur freiwillig anderen Menschen zur Verfügung
gestellt werden. Diese Freiwilligkeit kann nur durch einen Vertrag bestätigt
werden. Wer das Gebot der Nächstenliebe erfüllen will, muss sich zwangsläufig an
zwei Grundsätze halten: Das Selbsteigentum und die Vertragsfreiheit. Professor Hans
Hermann Hoppe fasste diese Grundsätze in einer für die menschliche Zivilisation
geeigneten Verfassung zusammen: Jeder Mensch hat, neben der Tatsache, dass er der
alleinige Eigentümer seines physischen Körpers ist, das Recht, sein Privateigentum in jeglicher
Art einzusetzen, wie er es für richtig erachtet, solange er dabei nicht zustimmungslos die
physische Integrität des Körpers oder Eigentums eines anderen Menschen verändert. Alle
interpersonellen Tauschvorgänge und jeder Handel von Eigentumstiteln zwischen privaten
Eigentumsbesitzern haben freiwillig (auf Verträgen basierend) stattzufinden. Diese Rechte
eines Menschen sind absolut. Jeder Eingriff eines Menschen in sie kann vom Opfer dieses
Eingriffes oder von seinem Vertreter vor Gericht angeklagt werden und ist entsprechend den
Prinzipien der proportionalen Bestrafung und der strikten Haftbarkeit zu behandeln.”
Aufgrund der Tatsache, dass jeder Mensch alleiniger Besitzer seines Körpers und
seiner Arbeitskraft ist, kann er nur zwei Entscheidungen treffen: Entweder er tauscht
seinen Besitz mit anderen Menschen oder er führt sein Leben als Selbstversorger.
Da der Mensch Ersteres bevorzugt, muss automatisch ein Markt entstehen, auf
dem die Menschen ihren Besitz tauschen. Diese Wirtschaftsordnung bezeichnet
man als „Kapitalismus“. Wer den Kapitalismus in dieser Definition ablehnt, lehnt
auch das Gebot der Nächstenliebe ab. Wenn Sie, lieber Leser, sich „Kapitalismus-
Kritiker“ nennen, können Sie nicht die von mir erläuterte Definition meinen, da sie
auf dem wichtigsten Gebot der menschlichen Gesellschaft basiert.
Das
scheint
die
Mehrzahl
der
alternativen
Medien
in
Deutschland
aber
nur
bedingt verinnerlicht zu haben. So wettert, um nur eines von zahlreichen Beispielen
zu nennen, der bekannte Moderator Ken Jebsen, welcher 2012 von seinem Radio-Job
entlassen wurde und nun als Aktivist und Journalist im Internet auftritt, immer wieder
bedingt verinnerlicht zu haben. So wettert, um nur eines von zahlreichen Beispielen
zu nennen, der bekannte Moderator Ken Jebsen, welcher 2012 von seinem Radio-Job
entlassen wurde und nun als Aktivist und Journalist im Internet auftritt, immer wieder
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